Objektivität:
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei
und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch
zu erstatten
Pflicht zur Gutachtenerstattung:
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Verwandschaft
mit einer der Parteien)
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